Wie trägt Hürdenlos.Access zur UN-Behindertenrechtskonvention und Inklusion bei?

Hürdenlos.Access leistet einen direkten Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), weil die Plattform genau das schafft, was die Konvention fordert: Barrierefreiheit sichtbar machen, Hindernisse erkennbar machen und damit echte Teilhabe ermöglichen. Die UN-BRK betont, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Dienstleistungen, Informationen und Angeboten erhalten müssen. Dazu gehört auch, dass relevante Informationen transparent und verständlich bereitgestellt werden.

Genau an diesem Punkt setzt Hürdenlos.Access an. Das System erfasst Barrierefreiheit dort, wo sie im Alltag entscheidend ist – in Rathäusern, Kulturhäusern, Sportstätten, Bildungs- oder Freizeiteinrichtungen – und macht die Ergebnisse öffentlich nachvollziehbar. Menschen mit Behinderungen können dadurch selbstbestimmt entscheiden, welche Orte sie nutzen können und welche nicht. Diese Form von Transparenz ist ein zentraler Bestandteil der UN-BRK: Sie stärkt die Autonomie, fördert gesellschaftliche Teilhabe und baut Informationsbarrieren ab.

Auch die Vielfalt der Bedarfsgruppen, die die UN-BRK ausdrücklich berücksichtigt, wird durch Hürdenlos.Access sichtbar abgebildet. Die Informationen helfen Menschen im Rollstuhl, Menschen mit eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen, Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Eltern mit Kinderwagen, älteren Menschen oder Personen mit chronischen Erkrankungen. Sie alle profitieren davon, dass Barrierefreiheit nicht im Verborgenen bleibt, sondern offen kommuniziert wird.

Hürdenlos.Access trägt damit nicht zur theoretischen Planung von Barrierefreiheit bei, sondern zur gelebten Realität: Menschen erhalten die Informationen, die sie brauchen, um selbstbestimmt am öffentlichen Leben teilzunehmen – und genau das ist einer der Kernansprüche der UN-Behindertenrechtskonvention.


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